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| FH7: Sind Abgetriebene, Geisteskranke oder zu früh Gestorbene verloren? |
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AH7:
Grundlegend ist hier zunächst die Frage, von welchem Zeitpunkt
an ein Embryo als Mensch anzusehen ist. Glaubt man säkularen
Zeitströmungen, so gewinnt man den Eindruck, dies sei in
die Beliebigkeit individueller Auffassungen oder des staatlichen
Gesetzgebers gestellt. Suchen wir verlässliche Maßstäbe
für den Beginn des Menschseins, so finden wir sie in der
Bibel. Die individuelle Menschwerdung setzt mit dem Verschmelzen
der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle ein.
Bei jeder Embryonalentwicklung haben wir es mit dem direkten
Eingriff des Schöpfers zu tun: „Denn du hast meine
Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke
dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind
deine Werke, und das erkennt meine Seele wohl“ (Ps 139,13-14).
Bei der Berufung des Jeremia verweist Gott darauf, dass er ihn
schon längst vor seiner Geburt als Persönlichkeit
ansah und ihn für die ihm zugedachte Aufgabe auserwählt
hatte: „Ich kannte dich, ehe du von der Mutter geboren
wurdest und stellte dich zum Propheten unter die Völker“ (Jer 1,5).
Halten wir fest: Der Mensch ist ein Individuum von
Anfang an und nach zahlreichen biblischen Texten (z.B. Lk 16,19-31;
Hebr 9,27) ein Ewigkeitsgeschöpf, dessen Existenz nie ausgelöscht
wird.
Wo aber bleibt der Mensch, nachdem er das Tal des Todes durchschritten
hat? Eindeutig ist der Fall bei all jenen Menschen, die das
Evangelium gehört haben und in der Lage waren, eine Entscheidung
zu treffen. Auch der Wille Gottes ist eindeutig: „Der
Herr … hat Geduld mit euch und will nicht, dass jemand
verloren werde, sondern dass sich jedermann zur Buße kehre“
(2 Petr 3,9). Heil und Unheil hängen damit nur noch von
unserem Willen ab. Wir haben die Freiheit, aufzubrechen zum
Himmel oder zur Hölle. Beide Wege sind uns zur Entscheidung
vorgelegt (5 Mo 30,19; Jer 21,8).
Die obigen Personengruppen aber verfügen nicht über
den Willen, eine solche weitreichende Entscheidung zu treffen.
Gemäß einer mittelalterlichen Irrlehre wurde die
Auffassung vertreten, dass die Seelen ungetaufter Kinder nach
ihrem frühen Tod in die Verdammnis gingen. Hierbei handelt
es sich um die unbiblische Lehre, dass die Taufe Unmündige
errettet. Nach den zentralen biblischen Aussagen hat nicht die
Taufe, sondern der Glaube an den Herrn Jesus rettende Kraft
(Apg 16,31). Zur Beantwortung der obigen Frage hilft uns somit
nicht die Kindertaufe weiter, die ja an Abgetriebenen ohnehin
nicht möglich ist. Die Lösung finden wir im Maßstab
Gottes: „Gott verdammt niemand mit Unrecht“ (Hi
34,12), denn seine Gerichte sind absolut gerecht (Offb 16,7)
und werden ohne Ansehen der Person durchgeführt (1 Petr
1,17; Röm 2,11). So dürfen wir annehmen, dass die
vorgenannten Personen nicht der Verdammnis verfallen. Sie selbst
tragen keinerlei eigene Schuld an ihrem Schicksal. Als zu Jesus
Kleinkinder (und wohl auch Säuglinge) gebracht wurden,
sahen die Jünger darin eine unnütze Belästigung
des Herrn Jesu, da er einen anstrengenden Tag hinter sich hatte.
Jesus aber stellt bei dieser Gelegenheit die Kinder in besonderer
Weise als Erben des Himmelreiches heraus: „Lasst die Kinder
zu mir kommen, hindert sie nicht daran, denn solchen gehört das Reich Gottes“ (Mk 10,14; Menge). |
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